DIE RÜCKVERFOLGBARKEIT BEI SUPPENWERK
Wir garantieren die von der VO (EU) 178 / 2002 geforderte Rückverfolgbarkeit unserer Produkte auf Chargenebene vom Kunden über unseren Produktentstehungsprozess bis zurück zum Lieferanten.
Dazu bedienen wir uns
- der Aufzeichnung von Auftragsabfolgen,
- Prüfung und Archivierung der Rückstellmuster der einzelnen Fertigungsschritte, sowie
- der Einbindung des MHD´s zur Absicherung der Rückverfolgbarkeit und Chargenidentifikation.
Auf den Lieferpapieren wird die Chargennummer und das MHD des jeweils gelieferten Artikels ausgewiesen.

















































































































